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   VGH Bayern, 29.08.2000 - 8 C 99.2099   

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VGH Bayern, 29.08.2000 - 8 C 99.2099 (https://dejure.org/2000,32187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2000 - 8 C 99.2099 (https://dejure.org/2000,32187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2000 - 8 C 99.2099 (https://dejure.org/2000,32187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 413
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Das ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozeßbevollmächtigter (vgl. OVG Münster BauR 2002, 530; Thüringisches LSG JurBüro 2004, 430) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz NZS 1998, 2007; BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).

    Wenn deshalb im Rahmen der Festsetzung der von dem unterlegenen Gegner zu erstattenden Beträge und deren Überprüfung auch kein kleinlicher Maßstab angelegt werden darf (BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.), sind gleichwohl nicht erstattungsfähig nicht nur - wie das Oberlandesgericht meint - Kosten für die Ablichtung von Aktenbestandteilen, die für das weitere Vorgehen des Rechtsanwalts von vornherein irrelevant sind, sondern auch Kosten für Aktenbestandteile, von denen der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte sicher erwarten konnte, daß von ihnen bereits Ablichtungen gefertigt sind oder Abschriften existieren und hierauf rechtzeitig zurückgegriffen werden kann.

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04

    Anforderungen an den gesetzlichen Richter

    Das ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozeßbevollmächtigter (vgl. OVG Münster BauR 2002, 530; Thüringisches LSG JurBüro 2004, 430) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz NZS 1998, 2007; BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).

    Bei der notwendigerweise nachträglichen Festsetzung der vom unterlegenen Gegner zu erstattenden Beträge und deren Überprüfung darf deshalb kein kleinlicher Maßstab angelegt werden (vgl. BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 02.12.2004 - 1 B 53/04

    Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) nach dem

    Das sind sie ganz grundsätzlich nur, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigung notwendig waren (vgl. VGH München, NVwZ-RR 2001, 413; VG Freiburg, AnwBl. 1978, 431; Lüneburg OVGE 27, 471; BVerwG, NJW 1971, 209; VGH Kassel, AnwBl. 1984, 52).

    Da letztlich dem bearbeitenden Rechtsanwalt auch ein eigener Beurteilungsspielraum und ein Ermessen für die Entscheidung einzuräumen ist, welche Schriftstücke abzulichten sind (3. Kammer d. VG Lüneburg, aaO., VGH München, NVwZ-RR 2001, 413), müssen angesichts des Art. 19 Abs. 4 GG (umgekehrt) schon sehr gewichtige und auf Tatsachen gegründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Rechtsanwalt unnötige und im konkreten Fall überflüssige Auslagen verursacht hat, wenn die Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für eine Rechtsverteidigung im rechtsstaatlich verfassten Staat der Bundesrepublik Deutschland verneint werden soll.

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 C 21.740

    Kostenerstattung für Kopien aus der Behördenakte und außergerichtliche

    a) Dem Grunde nach sind diese als Vorbereitungskosten den Prozesskosten zuzurechnen (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2000 - 8 C 99.2099 - NVwZ-RR 2001, 413; B.v. 18.2.2020 - 5 M 19.2487 - BayVBl 2020, 535 = juris Rn. 6) und nicht bereits mit den Gebühren abgegolten (vgl. Vorbemerkung 7 Abs. 1, Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a VV RVG).
  • VG Oldenburg, 12.05.2009 - 11 A 48/08

    Fahrtkosten des für einen bedürftigen Beteiligten beigeordneten Rechtsanwalts

    Der Rechtsanwalt darf alle Unterlagen ablichten, die er bei gewissenhafter Betrachtung zur sachgerechten Beurteilung und Begleitung der Rechtssache für erforderlich halten durfte; ob die Dokumente letztlich bei der Entscheidung des Gerichts maßgeblich berücksichtigt worden sind, ist ohne Bedeutung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 K 70.06 - juris ; OVG Münster, Beschluss vom 6. August 2001 - 10 a D 180/98.NE - juris ; VGH München, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 C 99.2099 - juris ).
  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1356

    Zurückweisung sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Keine

    Fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BayVGH NVwZ-RR 2001, 413; VG Oldenburg NdsRPfl.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 987/13

    Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr - Darlegungslast und

    Dabei gelten im Kostenfestsetzungsverfahren die Grundsätze des Freibeweises i.S.d. § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (vgl. BGH-Beschluss vom 27. Februar 2007 XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2003 16 WF 72/03, JurBüro 2004, 134; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. August 2000 8 C 99.2099, NVwZ-RR 2001, 413).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 986/13

    Nachweis des Entstehens einer Terminsgebühr

    Dabei gelten im Kostenfestsetzungsverfahren die Grundsätze des Freibeweises i.S.d. § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (vgl. BGH-Beschluss vom 27. Februar 2007 XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2003 16 WF 72/03, JurBüro 2004, 134; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. August 2000 8 C 99.2099, NVwZ-RR 2001, 413).
  • VG Kassel, 20.01.2020 - 6 K 2849/16
    Dabei muss kein kleinlicher Maßstab angelegt werden (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 24. Aufl. 2019, RVG VV 7000 Rn. 58; VGH München, Beschluss vom 29.08.2000 - 8 C 99.2099, NVwZ-RR 2001, 413).
  • SG Aachen, 01.04.2020 - S 14 SF 21/20
    Insbesondere bei mehrseitigen Schriftstücken ist die Entscheidung des Verfahrensbevollmächtigten, Sie bei der weiteren Bearbeitung der Sache jederzeit mit ihrem vollständigen Inhalt vorliegen zu haben, als in der Regel sachgerecht hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 26. April 2005 - X ZB 17/04 -, Rn. 10, juris m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 C 99.2099 -, Rn. 4, juris; Schmidt/Volpert in: Burhoff/Volpert, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017, Nr. 7000 VV, Rn. 66ff.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, VV Nr. 7000, Rn. 57).
  • VG Bayreuth, 26.05.2015 - B 4 M 15.292

    Erstattungsfähigkeit von Kopierauslagen eines Rechtsanwalts

  • VG Oldenburg, 21.02.2001 - 11 A 3775/99

    Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ; Beurteilungsspielraum über die

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